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BERATUNG von zahnarzt im polen
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deutschsprachige Beratung Krankenkassezuschüsse/ Zahnersatz Polen
deutschsprachige Beratung Krankenkassezuschüsse Zahnersatz Polen

Zuschuss & Behandlungsverlauf. Wenn Ihr Zahnarzt feststellt, dass Sie Zahnersatz oder Zahnkronen benötigen, berät er Sie über die Möglichkeiten der Versorgung und erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Darauf wird der zahnmedizinisch notwendige Zahnersatz dokumentiert, die sogenannte Regelversorgung. Wünschen Sie beim Zahnersatz besondere Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, muss der Zahnarzt diese ebenfalls vermerken.
Was zahlt die KK? Für die Regelversorgung mit Zahnersatz (zum Beispiel Einzelkronen, Brücken oder herausnehmbare Prothesen) wurden befundbezogene Festzuschüsse festgelegt. Sie betragen 50 Prozent der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten in Deutschland ,für die Anfertigung der Regelversorgung. Beispiel: Für eine einfache Krone wurden in BRD durchschnittliche Kosten von 230,54 EUR ermittelt, der Festzuschuss beträgt 115,27 EUR.

Aber in unserer Praxis in POLEN  berechnen wir Ihnen die Endkosten von 115,27 EUR also  in der Hoehe des Festzuschuesses.
Diese Summe der Erstattung ändert sich auch dann nicht, wenn die tatsächlichen individuellen Kosten für die Anfertigung der Krone von den durchschnittlichen Kosten in Deutschland abweichen. Ausnahme: Sind die Kosten für den gewählten Zahnersatz günstiger als der zugesicherte Festzuschuss, übernimmt die KK maximal die tatsächlich entstandenen Kosten. Den Festzuschuss erhalten Sie unabhängig davon, für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden.
Die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Festzuschüsse finden Sie hier.
http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/06__zaehne/08-zahnersatz-ab-2005/ze__festzuschuesse,property=Data.pdf

Wie erhalten Sie den Zuschuss? Den Zuschuss beantragen Sie, indem Sie den HKP und Ihr Bonusheft an Ihre KK-Geschäftsstelle schicken. Die KK setzt dann den Zuschuss fest. Dieser Betrag berücksichtigt bereits Ihren Bonus, der jedoch trotzdem noch einmal zusätzlich aufgeführt ist. Ihr Bonusheft und den bewilligten HKP bekommen Sie zurück, den HKP geben Sie bitte Ihrem Zahnarzt.

Quelle: http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/06__zaehne/08-zahnersatz-ab-2005/50-zuschuss-behandlungsverlauf/txt-zuschuss-behandlungsverlauf.html

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